Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Themen Osteopathie, Behandlung und Krankenkassenabrechnung.
Frage:
Was unterscheidet Osteopathie von Krankengymnastik, Manueller Therapie oder anderer Körperarbeit?
Antwort:
Viele Therapieformen ergänzen sich gegenseitig. Hierbei bietet die Osteopathie besondere, aus meiner Sicht wundervolle Möglichkeiten:
Denn in der Osteopathie erforschen und behandeln wir die Ursachen einer falschen Haltung, die auslösenden Ereignisse eines blockierten Gelenks und befreien die Enge eines komprimierten Organs oder Nervensystems.
Andere Therapieformen setzen andere Schwerpunkte:
Bei Krankengymnastik erlernen Sie Übungen, die eine falsche Haltung korrigieren.
Bei Manueller Therapie werden vor allem blockierte Gelenke mobilisiert.
Craniosacrale Therapie ist lediglich ein Teil der Gesamten Osteopathie und für sich allein deshalb aus meiner Sicht nicht ausreichend.
Weitere Formen der Körperarbeit unterstützen Sie dabei, sich selbst zu spüren und durch Achtsamkeit gewünschte Veränderungen zu fördern.
Frage:
Was muss ich mitbringen?
Antwort:
Im Grunde nichts.
Falls Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihnen zugesagt hat, Teile der Behandlungskosten zu übernehmen, benötigen Sie hierfür ein zuvor ausgestelltes = datiertes Privatrezept eines Arztes oder einer Ärztin.
Gerne können Sie Röntgen-Aufnahmen, MRT/CT-Bilder oder radiologische Berichte mitbringen, falls Sie diese besprechen wollen.
Grundsätzlich sind aber Vorbereitungen von Ihrer Seite aus nicht notwendig.
Bitte beachten Sie, dass es eine Überforderung für Ihren Körper sein kann, am selben Tag eine andere Behandlung zu bekommen wie Krankengymnastik, Impfung, Extremsport oder Flugreise und stellen Sie sich darauf ein, dass Sie nach der osteopathischen Behandlung möglicherweise mehr oder weniger mehr müde, hungrig oder auch durstig sein können.
Verschieben Sie andere Termine am besten und lassen es sich an diesem Tag nur gut gehen.
Frage:
Brauche ich ein Rezept für Osteopathie vom Arzt?
Antwort:
Für die Behandlung selbst bei mir als Osteopathin/Heilpraktikerin benötigen Sie kein Rezept.
Möglicherweise ist jedoch ein ärztliches Rezept für Ihre Erstattung der Behandlungskosten durch Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfe erforderlich.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Versicherung, ob dies der Fall ist und beantragen Sie Ihr ärztliches Privatrezept bereits vorher, damit auch die erste osteopathische Behandlung bereits erstattungsfähig ist.
Frage:
Sind Sie auch Heilpraktikerin für Homöopathie/Akupunktur/Fußreflexzonentherapie o.ä.?
Antwort:
Nein, ich bin zwar Heilpraktikerin mit allgemeiner Heilerlaubnis, doch ich habe mich auf die Osteopathie spezialisiert und werde Sie lediglich mit meinen Händen behandeln.
Frage:
Kann ich zu Ihnen auch mit einem kassenärztlichen Rezept für Manuelle Therapie/Physiotherapie kommen? Können Sie das als Osteopathin abrechnen?
Antwort:
Nein, das geht nicht.
Die Osteopathie/Heilkunde ist nur zwischen Ihnen und mir abrechenbar.
Für physiotherapeutische oder manualtherapeutische Kassen-Rezepte können Sie sich an alle PhysiotherapeutInnen mit Kassenzulassung wenden.
Frage:
Gibt es die Möglichkeit, dass meine Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt oder bezuschusst?
Antwort:
Ich selbst kann die Behandlung zwar nicht direkt mit Kassen oder Versicherungen abrechnen, doch einige Versicherungen bezuschussen oder erstatten Ihnen die osteopathische Behandlung.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise recht gut.
Private Versicherungen erstatten dann, wenn sie Heilpraktiker-Leistungen bezahlen.
Fragen Sie bei Ihrer jeweiligen Versicherung nach oder nehmen Sie mit mir Kontakt auf, damit ich in der Liste nachsehen kann.
Frage:
Werden Sie von meiner Krankenkasse/Beihilfe/Zusatzversicherung anerkannt?
Antwort:
Ja.
Da ich eine Ausbildung von 1400 Stunden absolviert und eine Prüfung mit staatlicher Anerkennung in Hessen abgelegt habe, werde ich von allen Versicherungen anerkannt, die Osteopathie bezuschussen.
Außerdem bin ich Mitglied im VOD, dem Berufsverband der Osteopathen in Deutschland e.V., was als Qualifikationsnachweis auf jeder von mir ausgestellten Rechnung steht.
Frage:
Wie kann ich in Kontakt treten oder Fragen stellen, die hier nicht beantwortet werden?
Antwort:
Rufen Sie an: Tel: 0151 - 287 888 03
Tel. 09842 953 4868
Schreiben Sie eine E-Mail: info@osteopathie-uffenheim.de
Nutzen Sie das Kontaktformular unter Anfahrt/Kontakt.